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30.01.2012

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Mangelnder Nutzen von Vorratsdatenspeicherung belegt

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Die Diskussion um die offizielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung flammt nach einer Studie des Bundesjustizministeriums nun wieder auf. Laut eines aktuellen Gutachtens renommierter Juristen hat die Datenspeicherung nur geringe Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten.

Die Überwachungsbefürworter

fordern die Speicherung der Daten von Telefonverbindungen und Netzzugriffen bis zu sechs Monaten. Dem Mißbrauch wäre Tür und Tor geöffnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gestoppt, da sie die Privatsphäre der Bürger gefährlich verletze. Auch seitens der Datenschutzbeauftragten wird die Vorratsdatenspeicherung kritisiert.



Forscher des Max-Plack-Instituts

deckten nun auf, daß der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keinerlei Einfluß auf die Aufklärungsquote habe. Die Strafverfolgung werde durch die Speicherung der Daten in keiner Weise effizienter. Auch zum Verhindern von Terroranschlägen hätte die einige Jahre auch offiziell praktizierte Vorratsdatenspeicherung nicht beigetragen.



Basis der Studie waren Daten aus dem Zeitraum 1987 bis 2010 sowie Ermittlungsdaten aus Ländern, in denen die Vorratsdatenspeicherung weiterhin umgesetzt wird.



Auch die FDP mit ihrer Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

die sich sonst immer als Überwachungsgegner gebärdet, befürwortet eine weichere Variante der Vorratsdatenspeicherung. Die sogenannte Quick-Freeze-Variante soll die Daten speichern, die ohnehin von den Telekommunikationsunternehmen erfasst werden. Auch diese dienen letztlich der Überwachung der Bürger.



Insgesamt läßt sich also sagen

, daß die Möglichkeiten des Staates, die Bürger von Kriminellen zu schützen, durch die Vorratsdatenspeicherung nicht wachsen. Hingegen werden die Möglichkeiten des Staates zahlreicher, die eigenen Bürger zu überwachen, zu kontrollieren und massiv in ihrer Freiheit einzuschränken.



Die politisch Verantwortlichen,

allen voran Bundesinnenminister Friedrich, scheinen allerdings faktenresistent zu sein. Sie wollen weiterhin ihrer Datensammelwut frönen, was das Zeug hält. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berufssammlern jedoch die eindeutige Anweisung mit auf den Weg gegeben: wer den Bürgern mit der Vorratsdatenspeicherung einen derart sensiblen Eingriff in die Grundrechte zumuten will, muß den Nutzen der Speicherung belegen. Da dieser nun mit Fakten widerlegt ist, bleibt mit Spannung zu erwarten, welche Polit-Pirouetten nun gedreht werden, um doch noch ans Ziel zu kommen.



Die NPD lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab

, da sie zur Verbrechenskämpfung keinen Mehrnutzen stiftet, aber uns Bürger willkürlich überwacht und in unseren Rechten verletzt. Datensammelwut ist ein typisches Kennzeichen totalitärer Systeme, die ihren Bürgern mißtrauen. Die immer wiedergekäuten Argumente, Vorratsdatenspeicherungen würden Terroranschläge und andere Straftaten verhindern oder aufklären helfen, sind nun endgültig als schlechte Märchen enttarnt worden.


Die Freiheit darf nicht mit einer vermeintlichen Sicherheit erkauft werden, die keine echte Sicherheit ist.    




Ronny Zasowk




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