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24.07.2008

Lesezeit: etwa 8 Minuten

Der 20. Juli, die Bundeswehr vor dem Reichstag und Helmut Schmidt war „dabei"!

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Der 20. Juli, die Bundeswehr vor dem Reichstag, und Altbundeskanzler Helmut Schmidt war "dabei"!


Um das feierliche Gelöbnis der "Parlamentsarmee" Bundeswehr vor dem Reichstag wurde im Vorfeld viel Tam-Tam gemacht. Kritik gab es seitens derLinken, weil das Gelöbnis in der Öffentlichkeit stattfand. Einig waren sichalle Etablierten über das "gut gewählte" historische Datum, den 20. Juli, den Jahrestag des Attentats auf den Reichskanzler und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Adolf Hitler. Kein Geringerer als Altbundeskanzler Schmidt, der als Oberleutnant in der Wehrmacht diente und sogar einen Tag als Zuhörer zum Volksgerichtshof abkommandiert wurde, um am Prozeß gegen die "Widerstandskämpfer" teilzunehmen, hielt als "Ehrengast" die Rede. Was soll an einem solchen Tag jungen Soldaten mit auf den Weg gegeben werden?



Zweifellos richtig war die Entscheidung trotz aller Gegenstimmen und
angekündigten Gegendemonstrationen, das Gelöbnis in der Öffentlichkeit angesichts eines historischen Gebäudes stattfinden zu lassen. Den Reichstag als ein Symbol des Reiches, als Ausdruck der Macht des Volkes, dem deutschen Volke gewidmet, in Verbindung mit dem hinterhältigen Attentat des 20. Juli zu bringen, blieb den Veranstaltern vorbehalten. Schließlich war es der in freien und geheimen Wahlen gewählte Reichstag, der 1933 Adolf Hitler die legislative Gewalt übertrug.

Bezeichnend für das Selbstverständnis der BRD ist, daß gerade einmal 20 Bundestagsabgeordnete an dem Gelöbnis der 500 jungen Rekruten der vermeintlichen "Parlamentsarmee" teilnahmen. Auf Druck der Medien kamen dann doch noch die Bundeskanzlerin und ihr Stellvertreter und Außenminister Frank Walter Steinmeier. Das mag ein symbolischer Akt gewesen sein; die Ehre des Parlamentes und der über 600 fehlenden Bundestagsabgeordneten und wichtiger Vertreter der Fraktionen sowie der Repräsentanten der BRD-Politik rettete dies nicht. Auch der regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, ließ sich davon nicht beeindrucken und genoß seinen Urlaub auf einer Insel bei Ibiza, wo er die Hochzeitsparty von Sabine Christiansen der Teilnahme am Gelöbnis deutscher Soldaten vorzog. Die Haltung der BRD-Politiker zu "ihrer" Armee wurde so den jungen Rekruten überdeutlich klar gemacht. Aber die frisch vereidigten Soldaten werden die sonderbare Einstellung der Berliner Politiker zum deutschen Militär spätestens dann bemerken, wenn sie für fremde Interessen in gefährliche Auslandseinsätze - z. B. nach Afghanistan - geschickt werden. Am Flughafen Köln-Bonn müssen sie bis zu sechs Stunden während der Abfertigung ausharren, in knalliger Sonne auf dem Flugfeld oder, wenn es regnet, in stickigen Zelten, damit sie nicht die Abfertigung der Urlauber und deren Platzangebot in der Halle stören. BRD-Politiker, die auf bequemen Sesseln in der klimatisierten VIP-Lounge sitzen, und deutsche Soldaten haben immer weniger gemeinsam.

Gleichwohl beeilten sich alle etablierten BRD-Politiker zu betonen, wie trefflich doch das Datum des Gelöbnisses zum 64. Jahrestang des Anschlages auf Adolf Hitler gewählt sei. Altbundeskanzler Schmidt versprach dann auch den jungen Rekruten, daß dieser BRD-Staat sie nicht "mißbrauchen" würde. - Bereits 1937 habe er als junger Rekrut "die nationalsozialistische Führung Deutschlands für verrückt gehalten und als ein Übel betrachtet". Zum Präventivschlag der Wehrmacht gegen die bolschewistische Sowjetunion äußerte er sich entsprechend der political correctness: "Schon 1941, seit dem Überfall auf die Sowjetunion, ist mirklar gewesen, damals zwanzig Jahre alt, daß Deutschland den Krieg verlieren würde." - Angesichts seines Lebenslaufes im Dritten Reich klingt dies wie eine billige Rechtfertigung dafür, daß er damals zu denen gehörte, die "dabei" gewesen waren. Zum Vergleich mit "Widerstandskämpfern" oder Attentätern gibt sein Lebenslauf wenig her. Es muß verwundern, daß die Etablierten an diesem symbolträchtigen Tag gerade einen typischen Mitläufer so herausstellten.

Nach Abitur und Reichsarbeitsdienst wurde der junge Helmut Schmidt zum zweijährigen Wehrdienst einberufen. Dort hatte er sich bereits so engagiert, daß er 1939 beim Kriegseintritt Wachtmeister (Feldwebel) der Reserve war. Im Februar 1940 wurde er dann zum Leutnant der Reserve befördert, kam im Sommer zum Einsatz an die Ostfront und startete unter einer Führung, die er nach eigenen Worten für "verrückt" gehalten hatte, eine typische Offizierskarriere. So wurde er 1942 zum Oberleutnant befördert und als Ausbilder zum Dienst an Flak-Schulen in Berlin eingesetzt, dannach war er Referent im Oberkommando der Luftwaffe in Berlin. 1944 wurde ihm als Batteriechef eine motorisierte Flakabteilung zugeteilt, und im Dezember 1944 war er auch beim letzten militärischen Gegenschlag der Wehrmacht im Westen, der Ardennenoffensive, mit "dabei". Als er als Beobachter zum Prozeß gegen die "Widerstandskämpfer" zum Volksgerichtshof abkommandiert wurde, hatte er die Freiheit, sich zu entscheiden, am Tag danach nicht mehr dorthin zu gehen. Er wurde dafür weder verfolgt, noch in ein KZ verbracht. In vielen Tageszeitungen ist auch sein Hochzeitsfoto von 1942 mit seiner Ehefrau Loki abgebildet. Selbstredend für einen, der "dabei" war, heiratete er damals in Uniform.

Wäre der Krieg anders ausgegangen - so kann spekuliert werden -, würde er heute vielleicht auch als Zeitzeuge eine Ansprache gehalten haben, vielleicht als Oberst a. D. Vor jungen Rekruten hätte er sicher nicht vom "Widerstand" gesprochen, sondern den "heldenhaften Kampf des Reiches gegen die bolschewistische Gefahr aus dem Osten" thematisiert. - Aber zugegeben, dies bleibt Spekulation.... Hat Helmut Schmidt sich etwa in seiner Rede mit den folgenden Worten versucht zu entschuldigen? "Es bleibt leider wahr, daß wir Menschen verführbar sind. Auch wir Deutschen bleiben verführbar." Dann war er sicher der falsche Redner am falschen Platz, am falschen Ort zum falschen Thema. - Wenn dies aber sein Eingeständnis vor seinen Genossen und den Überlebenden der "Widerstandskämpfer" war, so verlor er mit den nachfolgenden Betrachtungen zur heutigen Lage in der BRD den Bezug zur Realität: "Heute muß keiner von uns sein eigenes Leben aufs Spiel setzen, um eine Unrechtsregierung zu stürzen. Heute muß kein Deutscher sich in der eigenen Seele mit dem gespaltenen Bewußtsein quälen, des Nachts Hitler zum Teufel zu wünschen, aber am nächsten Tage abermals seine Befehle zu befolgen." Nun, da er "dabei" gewesen war, betraf ihn diese Gewissenspein wohl weniger. Bezogen auf den mehr als hinkenden Vergleich hat er freilich recht, denn heute können er und andere in der Tat ungestraft den NS-Staat und seine Repräsentanten zum Teufel wünschen, gehört dies "mutige" Unterfangen doch im Rahmen des Zeitgeistes zu den Pflichten jedes "mündigen Staatsbürgers", der auch heute wieder "dabei" sein möchte.

Wie Hohn klingen derartige Worte allerdings in den Ohren der Deutschen, die heute dem nationalen Widerstand angehören und ihr Fähnlein nicht nach dem Zeitgeist ausrichten. Mit Sondergesetzen wie den Paragraphen 130 und 86a des StGB werden in der BRD alle diejenigen verfolgt und eingesperrt, die sich nicht wie Altkanzler Schmidt verbiegen wollen, sondern an eine echte Demokratie glauben und ihre Meinungen, Gedanken, Wertungen oder auch nur Fragen offen aussprechen und diskutieren wollen. Zu dieser Tatsache wären klärende Worte des Altbundeskanzlers gefragt gewesen, doch dann hätte er ja aufbegehren müssen und wäre nicht mehr "dabei". Mir steht es nicht an, Herrn Schmidt vorzuwerfen, daß er "dabei" gewesen war, denn das waren Millionen andere Deutsche auch. Ich halte es für meine Pflicht, dann aufzubegehren, wenn derartige Moralapostel den öffentlichen Anspruch erheben, mit erhobenem Zeigefinger ethische Normen setzen zu wollen und dabei so tun, als wenn heute deutsche Patrioten für ihre Meinung etwa nicht verfolgt würden.

Wir Nationaldemokraten stehen selbstverständlich zur Wehrpflicht und zu unseren Soldaten. Den 20. Juli aber als Vorbild für eine Armee zu nehmen, halten wir für einen Witz der Zeitgeschichte und setzen uns, ganz im Gegensatz zu Herrn Schmidt, alleine mit dieser Meinung erneut den Häschern des BRD-Systems zu weiteren Unterdrückungsmaßnahmen aus. Dennoch muß gesagt werden, was der Wahrheit entspricht: Am 20. Juli 1944 hatten die Sowjets bereits ihre Sommeroffensive gestartet, die westlichen Alliierten waren in der Normandie gelandet, das Reich befand sich in einem Zweifrontenkrieg. Erstmalig erschien es für viele möglich, daß der Krieg vielleicht doch nicht mehr gewonnen werden konnte. Für gewisse Kreise war es wohl an der Zeit, die Fronten zu wechseln und sich für die Zeit nach dem Krieg schon einmal in Position zu bringen. In diesen schweren Tagen putschten Soldaten, die man heute als Helden hinzustellen versucht. Daß bei dem Mordversuch auf den Reichskanzler und Oberbefehlshaber dieser nahezu unverletzt blieb, aber Unschuldige ums Leben kamen bzw. schwer verletzt wurden, ist sicher keine Ruhmestat, sondern schlichtweg Mord. In jeder Armee der Welt würden solche "Helden" als Verräter und Mörder angeklagt und wohl auch hingerichtet, nicht anders als damals in Deutschland. Selbst in der BRD, wo Mord nicht verjährt, müßten die Täter und ihre Hintermänner heute noch mit Ermittlungen und Anklagen rechnen. Man mag zwar in kirchlichen Kreisen darüber diskutieren, ob im Einzelfall ein "Tyrannenmord" vor dem Gewissen zu legitimieren sei. Im Strafgesetzbuch dürften allerdings dann keine mildernden Umstände zu finden sein, wenn Unschuldige dabei ums Leben kommen.

Ein Vorbild für junge Soldaten sind solche "Widerstandskämpfer" des 20. Juli unserer Überzeugung nach gewiß nicht! Schließlich haben auch die damaligen Widerstandskämpfer einen Treueeid geschworen, wie auch die 500 jungenRekruten am 20. Juli 2008 vor dem Reichstag ein Treuegelöbnis ablegten.



Berlin, den 21.07.2008

Dipl.sc.pol. Udo Voigt

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