27.04.2008
Korrekturen der Polizeistatistik?
Das Oberlandesgericht Dresden hat am 12.2.2008 entschieden, daß das Tragen des alten Logos der Modemarke »Thor Steinar« nicht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar ist. Die Dresdner Richter verwarfen einen Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und bestätigten damit Freisprüche der Amtsgerichte Dresden und Leipzig. Damit schloß sich das höchste sächsische Gericht ähnlichen Urteilen des OLG Braunschweig, des Brandenburgischen OLG und des Berliner Kammergerichts an.
Die Richter des 3. Strafsenats sind zwar der Meinung, daß die einzelnen verwendeten Runenzeichen einen »strafrechtlich relevanten Bezug zu verfassungswidrigen Organisationen« aufweisen, so das Gericht in einer Pressemitteilung, aber durch die neue Verbindung der Runen sei ein Phantasiekennzeichen entstanden, weshalb eine Verwechslungsgefahr im strafrechtlichen Sinne ausscheide.
Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Winfried Petzold nahm das Urteil zum Anlaß, die Staatsregierung zu fragen, wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen § 86a StGB im Zusammenhang mit »Thor Steinar« bisher eingeleitet wurden. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Polizeiliche Kriminalstatistik (»Politisch motivierte Kriminalität – rechts«) aus den vergangenen Jahren nun korrigiert werden muß. Es ist immerhin von einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen auszugehen, die nach der jetzigen Entscheidung des sächsischen OLG keinerlei strafrechtliche Relevanz haben.
Nachdem man an der juristischen Front nicht weiterkommt, versuchen »Thor Steinar«-Gegner die Firma mit anderen Mitteln zu bekämpfen. Im Mittelpunkt stehen dabei nach wie vor die Läden der Tönsberg-Kette sowie weitere Geschäfte, die die Modemarke vertreiben, die – entgegen den Behauptungen von Antifa-Kreisen – keineswegs nur in nationalen Kreisen beliebt ist. »Thor Steinar« teilte unterdessen auf seiner Weltnetzseite mit: »Alle Läden geöffnet!«
Neuester Coup: Norwegen hat Anzeige gegen »Thor Steinar« wegen »widerrechtlicher Verwendung staatlicher Hoheitszeichen« erstattet, weil angeblich die Fahne des skandinavischen Staates mißbraucht werde. Die Firma legte gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Widerspruch ein. Der Fall soll nun am 31. März vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden.
Bernd Stegner